Doppelverdienerehe

Doppelverdienerehe
neben  Haushaltsführungsehe und Zuverdienstehe im Familienrecht vorgesehenes Ehemodell (§ 1356 II BGB).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Doppelverdienst — Dọp|pel|ver|dienst, der: gemeinsames Einkommen berufstätiger Eheleute. * * * Doppelverdienst,   1) im eigentlichen Sinne das (voll zu versteuernde) Einkommen, das ein Erwerbstätiger aus mehreren Arbeitsverträgen (z. B. eine Haupt und eine oder… …   Universal-Lexikon

  • Schutz von Ehe und Familie — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Schutz von Ehe und Familie wird weltweit in den verschiedenen Rechtsordnungen geregelt. Die Regelungen finden sich in …   Deutsch Wikipedia

  • Ehegattenbesteuerung — Ehe|gat|ten|be|steu|e|rung, die: steuerrechtliches Verfahren, das das Einkommen der Eheleute betrifft. * * * Ehegattenbesteuerung,   Steuerrecht: das Verfahren der Besteuerung der Einkommen von Ehegatten: 1) Bei der getrennten Veranlagung werden… …   Universal-Lexikon

  • Ehe — 1. Wesen: Rechtlich anerkannte und geschützte Verbindung von Mann und Frau zu lebenslanger Lebensgemeinschaft. (1) Das staatliche Recht kennt nur die obligatorische, konfessionslose Zivilehe, die vor dem Standesbeamten geschlossen wird. (2) Die… …   Lexikon der Economics

  • Haushaltsführungsehe — neben ⇡ Doppelverdienerehe und Zuverdienstehe im Familienrecht vorgesehenes Ehemodell, bei dem ein Ehegatte seine Verpflichtung, zum Unterhalt der Familie beizutragen, i.d.R. durch die Haushaltsführung erfüllt (§ 1360 Satz 2 BGB) …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”